Neue Förderung für Berliner Galerien bei Messeauftritten

Ab sofort haben Berliner Galerien die Möglichkeit, in einem Pilotförderprogramm für das Jahr 2023 Zuschüsse für Messebeteiligungen zu beantragen. Für bis zu zwei Messebeteiligungen im In- und Ausland können Galerien jeweils maximal 12.000 Euro erhalten. Gefördert werden die Mietkosten für einen Messestand. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe will mit dem Pilotförderprogramm eine Lücke im bestehenden Programm für Internationalisierung schließen, das aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) finanziert wird. Nach GRW-Richtlinien zählt der Einzelhandel und somit auch der Einzelhandel mit Kunst nicht zu den antragsberechtigten Branchen. Durch das neue, mit Landesmitteln geförderte Pilotförderprogramm sind nun auch speziell Galerien berechtigt, Zuschüsse für ihre Internationalisierungsmaßnahmen zu beantragen.

Interessierte Berliner Galerien können sich unentgeltlich vom Landesverband der Berliner Galerien e. V. (lvbg) zu einer möglichen Förderung innerhalb des neuen Programms beraten und sich beim Antragsverfahren unterstützen lassen. Alle weiteren Informationen finden sich unter www.messefoerderung-berliner-galerien.de.