Bund und Länder machen Weg frei für den Kulturfonds Energie des Bundes
Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern und weiterhin vielfältige und reichhaltige Kulturangebote zu ermöglichen, wird der Kulturbereich in den Jahren 2023 und 2024 mit bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes über den Kulturfonds Energie des Bundes – je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mittel und in Anlehnung an das Ende der Gas-. Wärme- und Strompreisbremse – unterstützt. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.
In der 9. Kulturministerkonferenz sowie im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch wurden nun am 15. März letzte entscheidende Weichen hierfür gestellt: Die Kulturminister der Länder stimmten einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern mit dem Vorbehalt noch ausstehender Kabinettbefassungen innerhalb der Länder zu. Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung – des Kulturfonds Energie des Bundes stellt die Freie und Hansestadt Hamburg für alle Länder eine webbasierte IT-Plattform (www.kulturfonds-energie.de) bereit.
Falko Mohrs, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur und Vorsitzender der Kulturministerkonferenz: „Viele Kultureinrichtungen haben mit den hohen Kosten zu kämpfen, müssen an allen Ecken und Enden sparen und fürchten teilweise um ihre Existenz. Die Länder begrüßen die Bereitschaft des Bundes, den Kulturfonds Energie zur Verfügung zu stellen und gemeinsam mit den Ländern umzusetzen. Es freut mich, dass wir nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit und auf der Bundesebene nun die bilateralen Zeichnungsverfahren zwischen Bund und Einzelländern zur Verwaltungsvereinbarung beginnen können und damit der Weg zur Durchführung des Kulturfonds vollends frei ist. Die Länder werden eine erfolgreiche Umsetzung des Kulturfonds Energie gerne mit ihren jeweiligen Landesstrukturen sowie mit der gemeinsamen Hotline und Plattform unterstützen – und natürlich auch darüber hinaus ihren Beitrag zur Stärkung der Kultur leisten. Nun gilt es diese Unterstützung mit möglichst geringem Aufwand für die Antragsstellenden zu verteilen.“
Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme). Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. Vertiefende Informationen zur Förderung und Antragstellung sind zu finden unter: www.kulturfonds-energie.de.