Kultur-Förderprogramm INK: Frist noch bis zum 15. November

Der Bund stärkt gemeinsam mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland und trägt dazu bei, in allen Regionen gleichwertige Verhältnisse zu schaffen. Deshalb fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien mit dem Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) bundesweit national bedeutende und das nationale Kulturerbe prägende Kultureinrichtungen. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Noch bis zum 15. November 2022 können Fördervorschläge für 2023 über das jeweilige Bundesland an die Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gerichtet werden.

Gefördert werden etwa dringend notwendige Sanierungsarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Insbesondere sollen mit dem Programm kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.

Der Bund übernimmt im Rahmen der Förderung grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Projektausgaben. Die Bundesmittel werden durch die Bundesländer kofinanziert, aber auch durch Kommunen und Dritte.

Die Antragsstellung für die jährlichen Fördertranchen erfolgt über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde. Näheres zu den Konditionen und dem Verfahren dieses Programms gibt es hier. Die endgültige Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien.

Info: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ink-programm-1688588