Kulturstaatsministerin begrüßt Öffnungsschritte für den Kulturbereich
Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßt die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Öffnungsschritte für den Kulturbereich. Danach können vom 8. März an bundesweit Buchhandlungen wieder öffnen, auch für Bibliotheken können länderbezogene Regelungen getroffen werden. In weiteren Öffnungsschritten dürfen unter bestimmten Bedingungen vom 8. März an zunächst Museen, Galerien und Gedenkstätten, ab 22. März auch Theater, Kinos sowie Konzert- und Opernhäuser wieder den Betrieb aufnehmen.
Dazu sagt Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten ist ein wichtiges Hoffnungszeichen für die durch die Pandemie schwer getroffene Kultur. Es ist wichtig, dass die Kultur bei Öffnungsstrategien mitgedacht wird. Ich freue mich, dass für Buchhandlungen, aber auch für Museen, Galerien und Gedenkstätten unter bestimmten Bedingungen jetzt ein schneller Neustart möglich ist. Auch für Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser gibt es konkrete Perspektiven. Ich bin überzeugt: Öffnungen im Kulturbereich sind verantwortlich, gut umsetzbar und schlicht notwendig – für die Kreativen, aber auch für uns, ihr Publikum. Wissenschaftliche Studien, zuletzt die aus dem Umweltbundesamt (UBA), bestätigen dies eindrucksvoll. Deutschland braucht gerade in diesen Zeiten die Kultur, weil sie Raum für Debatten und Demokratie, Empathie und Energie schafft. Deshalb erwarte ich von den Ländern, dass sie den Stufenplan für die Kultur sehr zügig in die Tat umsetzen.“
Buchhandlungen werden vom 8. März an einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter wieder öffnen.
Die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten kann vom 8. März an in Ländern und Regionen vorgesehen werden, in denen eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht wird. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 ist die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung möglich.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten dieses Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann vom 22. März ein Bundesland landesweit oder regional die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos vorsehen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 ist der Besuch an einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest gekoppelt.
Info: www.bundesregierung.de