Bund startet Sonderprogramm für Sicherheit in Museen

Der Bund stellt für ein Sonderprogramm zur „Stärkung der Sicherheit in nationalen Kultureinrichtungen“ fünf Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen zum Einbruch- und Diebstahlschutz. Das Programm richtet sich an national bedeutende Kultureinrichtungen, insbesondere an Museen, Archive und Ausstellungshallen. Mit dem Programm werden den Einrichtungen bauliche, mechanische oder elektronische Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht. Voraussetzung ist ein mit dem zuständigen Landeskriminalamt oder der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle abgestimmtes Sicherheitskonzept.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters: „In unseren Museen lagern Kunstschätze, deren materieller und immaterieller Wert sich kaum beziffern lässt. Sie sind prägend für die kulturelle Identität unseres Landes. Deshalb verdienen sie den bestmöglichen Schutz vor Diebstahl. Die zunehmend brachiale Gewalt und das generalstabsmäßige Vorgehen der Täter stellen die Kultureinrichtungen aber vor enorme Herausforderungen. Wir wollen sie dabei unterstützen, der veränderten Gefahrenlage künftig besser gerecht zu werden.“

Gefördert werden Schutzmaßnahmen, an deren Umsetzung ein erhebliches Bundesinteresse besteht, und die ohne diese Förderung nicht oder zumindest nicht im notwendigen Umfang erfüllt werden könnten. Antragsberechtigt sind daher national bedeutsame und das nationale Kulturerbe prägende Kultureinrichtungen in gemeinnütziger, staatlicher oder kommunaler Trägerschaft. Der Bundesanteil beträgt dabei bis zu 50 Prozent.

Anträge können bis zum 31. März 2021 über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde gestellt werden. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Info: www.kulturstaatsministerin.de , www.kmk.org/kmk/mitglieder.html