Projektförderung zur Digitalisierung des kulturellen Erbes

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt im Jahr 2020 erneut Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes. Gefördert wird dabei die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen mit Sitz in Berlin. Im Mittelpunkt des Förderprogramms steht der Zugang zu Informationen und Objekten des kulturellen Erbes von Berlin für die interessierte Öffentlichkeit, auch mit Blick auf deren Präsentation in der Deutschen Digitalen Bibliothek.

Ein Ziel des Förderprogramms ist die Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und wenn möglich unbeschränkte Nachnutzbarkeit der erstellten Datensätze (Digitalisate und Metadaten) durch Dritte unter Verwendung von offenen Standards und Lizenzen.

Kooperative Projektanträge (Verbundprojekte), die Objekte verschiedener Einrichtungen virtuell gemeinsam nutzbar und sichtbar machen, sind auch im Wettbewerb 2020 wieder möglich. Kooperationen können dabei zwei und mehr Kultureinrichtungen umfassen. Die maximale Fördersumme ist hiervon unberührt. Darüber hinaus können notwendige konservatorische Maßnahmen im Rahmen des Projektes mitbeantragt werden.

Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform – vorrangig berücksichtigt.

Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum Berlin (digiS) am Zuse-Institut Berlin (ZIB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Eine unabhängige Jury gibt bis Ende des Jahres eine Empfehlung über die Vergabe der Projektmittel.

Der Link zur Ausschreibung in Form der Förderrichtlinie kann im Internet unter www.digis-berlin.de aufgerufen werden. Bewerbungsschluss ist der 27. September 2019.

 

Info: www.berlin.de