Aktionsbündnis Kulturgutschutz: Neues Gutachten kritisiert Kulturgutschutzgesetz

Prof. Dr. Sophie Lenski, Verfassungsrechtlerin der Universität Konstanz, weist in einem Gutachten nach, dass dem Entwurf eines neuen Gesetzes für den Kulturgutschutz das Wichtigste fehle: Der Nutzen für die Bürger.

Demnach sei der im vorliegenden Entwurf der Bundesregierung enthaltene Abwanderungsschutz nicht mit Art. 14 des Grundgesetzes (Eigentumsrecht) vereinbar. Nur durch ein staatlich koordiniertes Ankaufsrecht für bedeutende Kulturgüter könne diesem Recht entsprochen und gleichzeitig das Gemeinwohl gestärkt werden. Nur wenn mit Hilfe der öffentlichen Hand deutsche Museen und andere Kulturgut bewahrende Einrichtungen ein als „national wertvoll“ eingetragenes Kulturgut ankaufen und somit öffentlich zugänglich machen, entstehe auch ein Nutzen für den kulturinteressierten Bürger. Komme es innerhalb der Angebotsfrist (zwölf Monate) zu keinem Ankauf durch die öffentliche Hand oder durch ein privates Museum, sollte das Kulturgut das Land verlassen dürfen.

Schon während der Anhörung im Bundestag Mitte April hatten Experten auf den Mangel hingewiesen, dass – anders als in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Belgien – das deutsche Kulturgutschutzrecht keine Regelung enthalte, die durch einen Ankauf von „identitätsstiftenden“ Kulturgütern das Gemeinwohl fördert. Nach dem Entwurf des Kulturstaatsministeriums würden bedeutende Werke ohne öffentliche Zugänglichkeit in Deutschland verbleiben müssen. Gleichzeitig würde das Fehlen einer fairen Regelung den Import von wertvollem Kulturgut verhindern.

Das verfassungsrechtliche Gutachten wurde vom Aktionsbündnis Kulturgutschutz an Politikentscheider verteilt. Das Kulturstaatsministerium wünscht sich eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause.

 

Info: www.kulturgutschutz.info