Neuregelungen beim Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) treten in Kraft

Seit dem 17. Juli 2015 ist das neue Informationsweiterverwendungsgesetz in Kraft. Es setzt die 2013 auf europäischer Ebene erfolgte Änderung der so genannten PSI-Richtlinie der EU in nationales Recht um. Entgegen der vormaligen Gesetzgebung sind Museen, Bibliotheken und Archive von den Vorgaben des IWG nicht mehr ausgenommen.

Das neue Informationsweiterverwendungsgesetz legt fest, dass öffentliche getragene Einrichtungen, also auch Museen, ihre digitalisierten Bestände zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung stellen müssen. Ausgenommen sind Digitalisate, die urheberrechtlich geschützt sind. Dazu zählen beispielsweise auch Fotografien von dreidimensionalen Objekten. Die Bereitstellungspflicht bezieht sich auf bereits vorhandene Daten. Die Museen sind berechtigt, für die Bereitstellung eine Gebühr zu erheben. Der Arbeitskreis der Verwaltungsleitung im Deutschen Museumsbund wird sich in seiner Herbstsitzung mit dem Auswirkungen des neuen Gesetzes beschäftigen.

 

Info: www.museumsbund.de